Zunächst erhielten wir einen Überblick über die Aufgaben des Verfassungsschutzes, welche konkret im §4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt ist. Seine wesentliche Aufgabe ist die Sammlung und das Auswerten von Informationen, unter anderem zu Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
Eine wesentliche Einschränkung für den Verfassungsschutzes ist das Trennungsgebot, welches ihm keinerlei polizeiliche Tätigkeiten gestattet, sondern lediglich Nachrichtendienstliche.
Im Anschluss daran erhielten wir einige Erläuterungen wie der Verfassungsschutz unterschiedliche Gruppen einordnet. Dabei, so wurde erklärt, ist nicht nur die Ausübung von Gewalt durch einzelne Personen oder eine Gruppe maßgebend, um Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes zu werden. Viel mehr stünde im Fokus, welche Mittel und ideologischen Ziele es gäbe und wie die einzelnen Gruppen und Personen mit diesen Fuß zu fassen.
Als abschließenden Teil des Inputs erhielten wir einen Überblick über verschiedene Gruppen, die der Verfassungsschutz beobachtet.
Daran schloss sich eine umfangreiche Frage- und Diskussionsrunde an.
Es war ein spannender Austausch. Wir danken allen Teilnehmern und insbesondere unserem Referenten für den spannenden Input und die gute Diskussion!